AGB
ifs Industriefilter-Service GmbH
Vogelsbitze 12
D-53604 Bad Honnef
Telefon: +49 (0)2224 / 980-0
Telefax: +49 (0)2224 / 980-222
E-Mail: info@ifs-industriefilter.de
www.ifs-industriefilter.de
Geschäftsführer:
Manfred Schneider
Bernd Otto
Registereintrag: Amtsgericht Siegburg HRB 7042
USt.-Ident.-Nr.: DE 123 110 994
Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle weiteren Lieferungen. Anderslautende Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten nicht, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben, es sei denn, sie werden von uns schriftlich anerkannt.
I. Angebote, Umfang der Leistungen
Unseren Angeboten und Lieferungen oder Leistungen liegen die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgeblich.
Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert als dies ausdrücklich vereinbart ist.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen oder andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Alle unsere Vorschläge zur Auslegung beruhen auf den Angaben des Käufers und sind absolut unverbindlich und in jedem Fall von einem Fachingenieur vor Ort zu überprüfen und ggf. nachzurechen. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und das Einholen behördlicher Genehmigungen obliegt dem Käufer.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Aussagen zur Auslegung, Leistung und Anwendung der Industriefilter beruhen auf den Angaben des Käufers. Die Prüfung, ob die angebotenen Gegenstände ihren Verwendungszweck erfüllen, obliegt dem Käufer. Das Einholen evtl. erforderlicher behördlicher Genehmigungen obliegt dem Käufer.
II. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als rein netto. Sie gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Soll die Lieferung oder Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgen, behalten wir uns eine angemessene Erhöhung des Entgeltes unter der Voraussetzung vor, dass sich die bei Vertragsabschluß gegebenen, für die Bestimmung des Entgeltes maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere Materialkosten, Löhne und öffentliche Abgaben nicht unerheblich verändert haben sollten.
III. Eigentumsvorbehalt
Wir liefern ausschließlich unter einem umfassenden, verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen unser Eigentum. Der Besteller darf bis zu diesem Zeitpunkt die Ware weder sicherungsübereignen noch pfänden. Bei Weiterverkauf oder Weiterverarbeitung wird die Forderung des Käufers, in der Höhe unserer Forderung, schon jetzt an uns abgetreten. Ist der Besteller mit seiner Zahlung mehr als 20 Tage im Verzug, sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen. Diese Maßnahmen gelten jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag.
IV. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar oder aber innerhalb von 10 Tagen ./. 2 % Skonto ab Rechnungsdatum. Neukunden beliefern wir auf Vorkasse - ausgenommen Behörden, Universitäten und Großkonzerne. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne dem Besteller eine Nachfrist zu setzen, ab Fälligkeitsdatum, Überziehungszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir weiterhin berechtigt, den Besteller bei laufenden oder künftigen Bestellungen nur noch gegen Vorkasse zu beliefern.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Soweit Forderungen gestundet sind, werden sie sofort ohne Abzug fällig, wenn der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug kommt oder wenn uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt wird. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Lieferer über den Betrag verfügen kann. Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden unbeschadet weitergehender Rechte bankübliche Zinsen berechnet.
Der Besteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
V. Frist für Lieferungen und Leistungen
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Falls die Lieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, gilt nach erfolgter Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist der Liefertermin als eingehalten.
Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.
Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung im Werk des Lieferers, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist zu beliefern.
VI. Gefahrübergang und Entgegennahme
Der Versand erfolgt ab Werk auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr oder Aufstellung übernommen hat.
Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
Teillieferungen sind zulässig.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
VII. Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir, abgesehen von Ziff. VIII. dieser Lieferbedingungen, wie folgt:
Sollte sich ein Teil wegen eines vor Gefahrenübergang gegebenen Umstandes, insbesondere infolge fehlerhafter Bauart, mangelhafter Bauausführung, als unbrauchbar oder erheblich in seiner Brauchbarkeit beeinträchtigt heraustellen, so sind diese nach unserem billigen Ermessen auszubessern oder neu zu liefern. Der Besteller hat uns solche Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die ausgewechselten Schadteile werden unser Eigentum. Diese Haftung erlischt spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Versand, Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden verzögern. Insoweit wir Fremderzeugnisse weiterverarbeitet haben, sind wir lediglich zur Abtretung der Haftungsansprüche gegen unseren Lieferanten verpflichtet. Für Privatleute gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Bei Fertigung nach Zeichnungen des Bestellers haften wir nur für die zeichnungsgemäße Ausführung.
Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in sechs Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Wir haften nicht für Sachschäden, die auf das Verschulden des Bestellers oder Dritter zurückzuführen sind, wie unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse.
Der Besteller hat uns zur Vornahme der notwendigen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen die notwendige Zeit und Gelegenheit zu geben. Tut er dies nicht, so sind wir von der Mangelhaftung befreit. Lediglich in dringenden Fällen, wenn die Betriebssicherheit beim Besteller gefährdet ist oder es unverhältnismäßig große Schäden abzuwehren gilt, kann dieser den Mangel selbst oder durch geeignete Dritte beseitigen lassen. In diesem Falle sind wir jedoch sofort zu verständigen.
Wir tragen von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Die weiteren Kosten trägt der Besteller. Dies gilt insbesondere für entstandene Kosten für Arbeitszeiten, Fahrtzeiten, Gerüstbeistellung u.s.w.
Für die nachgebesserten oder neu gelieferten Teile beträgt die Gewährleistungspflicht drei Monate. Sie läuft jedoch mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den gesamten Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
Wenn der Besteller oder ein Dritter ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten unternimmt, so wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Weitere Ansprüche, insbesondere hinsichtlich Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
VIII. Rücktritts- sowie Wandelungsanspruch des Bestellers, unsere sonstige Haftung
Sofern uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Dies kann er auch dann, wenn uns ein Teil des Vertrages unmöglich wird, sofern es sich um gleichartige Gegenstände handelt und der Besteller ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Im anderen Falle kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
Viele Produkte können auf Kundenwunsch in unterschiedlichen Gehäusepositionen geliefert werden, zudem müssen die Filter individuell mit speziellen Motoren bestückt und ggf. aus besonderem Material (Kunststoff, Edelstahl, Stahlblech oder Aluguss) angefertigt werden. Diese - nicht serienmäßigen - Filter gelten als individuelle, für den Kunden eigens gefertigten Sondermodelle und sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Der Käufer hat 8 Tage nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung das Recht, uns Änderungen schriftlich mitzuteilen, es sei denn in der Auftragsbestätigung ist aus besonderen Gründen eine kürzere Frist genannt. Dann gilt die kürzere Frist. Danach ist eine Auftragsänderung, Stornierung oder eine Rückgabe der Ware nicht mehr zulässig.
Liegt Verzug im Sinne von Ziff. V. dieser Lieferbedingungen vor und haben wir eine angemessene Nachfrist, welche uns der Besteller verbunden mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf die Annahme der Leistung ablehne, verstreichen lassen, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
Wenn Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch ein Verschulden des Bestellers eintritt, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
Ein Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder zur Herabsetzung des Lieferpreises (Minderung) hat der Besteller dann, wenn wir eine Nachfrist für Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung durch unser Verschulden fruchtlos haben verstreichen lassen und der Mangel von uns zu vertreten war. Der Besteller hat dieses Recht auch dann, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns aus sonstigen Gründen fehlschlägt. 5. Alle anderen weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Kündigung oder Minderung sowie auf Schadensersatz irgendwie gearteter Schäden, auch solche, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragsbestandteile.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Er gilt auch nicht, soweit wir Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben, sofern die Zusicherung gerade bezweckt, unseren Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
IX. Haftung für Nebenpflichten
Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand infolge Nebenpflichtverletzungen, insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung verletzt werden, so gelten unter Ausschluss anderer Ansprüche des Bestellers die Ziff. VII. und VIII. dieser Lieferbedingungen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht, Vertragssprache
Erfüllungsort ist Bad Honnef.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Königswinter, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
Es gilt, insbesondere bei Auslandsgeschäften, nur deutsches Recht, ausgenommen, das einheitliche UNKaufrecht (CISG). Die Vertragssprache ist deutsch.
Verbesserungen und Änderungen:
Die ifs-Industriefilter-Service GmbH, Bad Honnef, behält sich das Recht vor, Produktveränderungen, die aus Sicht des Herausgebers einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen. Irrtum bei Produktbeschreibungen und Preisen behalten wir uns vor.
XI. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.